Begleitetes Fahren

Möchtest du endlich den Beifahrersitz verlassen und selbst am Steuer sitzen? Mit dem Führerschein für Begleitetes Fahren (auch bekannt als „BF17“) kannst du frühzeitig in die mobile Unabhängigkeit starten! Im Vergleich zu anderen Fahrschülern in deinem Alter erhältst du die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren und profitierst von einem entspannten und sicheren Einstieg in den Straßenverkehr. Die Fahrausbildung kannst du bereits mit 16-einhalb Jahren starten. Mit einer erfahrenen Begleitperson an deiner Seite sammelst du wertvolle Erfahrungen und bist bestens auf die Herausforderungen im Straßenverkehr vorbereitet.

Voraussetzungen

Die Fahrausbildung für den Führerschein mit 17 kann bereits im Alter von 16-einhalb Jahren beginnen. Dafür musst du lediglich einen Antrag ausfüllen und bei der Führerscheinstelle deines Wohnortes einreichen. Keine Sorge, wir haben die notwendigen Formulare vorrätig und unterstützen dich gerne bei der Antragstellung!

Ausbildung

Wenn du den Führerschein für Begleitetes Fahren (BF17) erwirbst, erhältst du die gleiche Ausbildung wie Fahrschüler, die den Führerschein regulär mit 18 Jahren machen. Das bedeutet, dass du Unterricht, Fahrstunden sowie theoretische und praktische Prüfungen absolvierst. Die Theorieprüfung darfst du bereits drei Monate vor deinem 17. Geburtstag ablegen, während die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor deinem Geburtstag stattfinden kann.

Begleiter

Als Begleitperson für das Begleitete Fahren kommt grundsätzlich jeder in Frage, der folgende Kriterien erfüllt:

  • Mindestalter von 30 Jahren
  • Besitz des Führerscheins der Klasse B seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung
  • Maximal einen Punkt im Fahreignungsregister (seit 01.05.2014) bzw. drei Punkte im Verkehrszentralregister (bis 30.04.2014)
  • Einhalten der 0,5-Promille-Grenze während der Fahrt
  • Kein Drogeneinfluss während der Fahrt

Es ist also möglich, dass Eltern, Großeltern, Geschwister, aber auch Freunde als Begleitperson fungieren können, sofern sie diese Voraussetzungen erfüllen.

Probezeit

Sobald dir die Prüfungsbescheinigung ausgehändigt wird und du somit deine Fahrerlaubnis erhältst, beginnt deine Probezeit. Diese dauert auch beim Führerschein für Begleitetes Fahren (BF17) insgesamt 2 Jahre an.